Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung

Hier erhalten Sie ausführliche Hintergrundinformationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der gesetzlichen Pflegeversicherung.

Ausführliche Informationen mit Rechtsgrundlagen usw. bietet Ihnen unsere Software "PV-quick online", die übrigens auch von vielen gesetzlichen und privaten Pflegekassen täglich eingesetzt wird.

Die nachfolgende Info´s sind für Sie frei verfügbar und wie folgt gegliedert:

Pflegezeiten-Gesetz

Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), wird zum 01.07.2008 das Pflegezeitengesetz in Kraft treten. Es begründet den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bei Pflege im häuslichen Bereich.

Anspruchsvoraussetzungen

(Antragstellung / Vorversicherungzeit / Pflegebedürftigkeit / Pflegestufen / Begutachtung, Urteile)

Pflegegeld

(Voraussetzungen, Höhe, Kürzung in Teilmonaten, Qualitätsnachweis

Sachleistung

(Höhe, Leistungserbringung, Härtefälle, Abgrenzung zur häuslichen Krankenpflege)

Kombinationsleistung

Verhinderungspflege

(Voraussetzungen, Ort der Leistung, Höhe bei Pflege durch Angehörige oder sonstigen Pflegepersonen, Zahlung von Pflegegeld)

Wohnumfeldverbesserung

Allgemeines, Begriff "Maßnahme", Mögliche Maßnahmen (Maßnahmen außerhalb der Wohnung/Eingangsbereich / Maßnahmen innerhalb der Wohnung / Spezielle Maßnahmen in besonderen Wohnbereichen)

Kurzzeitpflege

(Allgemeines, Höhe und Dauer, Kombination mit Verhinderungspflege, Zahlung von Pflegegeld, Auswirkung auf die Beiträge der Pflegeperson)

Tage- und Nachtpflege

(Allgemeines, Höhe und Dauer, Kombination mit anderen Leistungen)

vollstationäre Pflege

(Allgemeines, Bestandteile und Höhe der Leistung, Besonderheiten bei Höherstufung in eine andere Pflegestufe)

Ergänzende Betreuungsleistungen

Leistungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe

(Voraussetzungen, Höhe, Kombination mit Pflegegeld und Sachleistungen)

Leistungen für die Pflegeperson

(Rentenversicherung, Unfallversicherung)