Hier erhalten Sie ausführliche Hintergrundinformationen zu den Anspruchsvoraussetzungen, Leistungen und Kombinationsmöglichkeiten der gesetzlichen Pflegeversicherung.
Ausführliche Informationen mit Rechtsgrundlagen usw. bietet Ihnen unsere Software "PV-quick online", die übrigens auch von vielen gesetzlichen und privaten Pflegekassen täglich eingesetzt wird.
Die nachfolgende Info´s sind für Sie frei verfügbar und wie folgt gegliedert:
Mit dem Gesetz zur strukturellen Weiterentwicklung der Pflegeversicherung (Pflege-Weiterentwicklungsgesetz), wird zum 01.07.2008 das Pflegezeitengesetz in Kraft treten. Es begründet den Anspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung bei Pflege im häuslichen Bereich.
(Antragstellung / Vorversicherungzeit / Pflegebedürftigkeit / Pflegestufen / Begutachtung, Urteile)
(Voraussetzungen, Höhe, Kürzung in Teilmonaten, Qualitätsnachweis
(Höhe, Leistungserbringung, Härtefälle, Abgrenzung zur häuslichen Krankenpflege)
(Voraussetzungen, Ort der Leistung, Höhe bei Pflege durch Angehörige oder sonstigen Pflegepersonen, Zahlung von Pflegegeld)
Allgemeines, Begriff "Maßnahme", Mögliche Maßnahmen (Maßnahmen außerhalb der Wohnung/Eingangsbereich / Maßnahmen innerhalb der Wohnung / Spezielle Maßnahmen in besonderen Wohnbereichen)
(Allgemeines, Höhe und Dauer, Kombination mit Verhinderungspflege, Zahlung von Pflegegeld, Auswirkung auf die Beiträge der Pflegeperson)
(Allgemeines, Höhe und Dauer, Kombination mit anderen Leistungen)
(Allgemeines, Bestandteile und Höhe der Leistung, Besonderheiten bei Höherstufung in eine andere Pflegestufe)
(Voraussetzungen, Höhe, Kombination mit Pflegegeld und Sachleistungen)
(Rentenversicherung, Unfallversicherung)