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Pflege in vollstationären Einrichtungen der Behindertenhilfe / § 43a SGB XI

Für Pflegebedürftige in einer vollstationären Einrichtung der Behindertenhilfe übernimmt die Pflegekasse zur Abgeltung der pflegebedingten Aufwendungen 10 % des nach dem Bundessozialhilfegesetzes vereinbarten Heimentgelts. Die Aufwendungen der Pflegekasse dürfen je Kalendermonat 256 Euro nicht überschreiten.

Personen, die entsprechende Leistungen beziehen, haben darüber hinaus - z.B. während des Aufenthalts am Wochenende in der Familie - einen Anspruch auf anteiliges Pflegegeld bzw. auf die Sachleistung.

Weitere Informationen (inkl. Excel-Berechnungstabellen) finden Sie auch in unserer Software "PV-quick online".






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Wirtschaftsmediation, Coaching, Entwicklung von Führungskräften, Begleitung in Veränderungen und Konflikten

Weitere Infos: www.perspektiefen.de